Es gibt Vorteile bei der Gründung eines Unternehmens in Kroatien nicht zu ignorieren.
- • Die S.r.l./d.o.o.o. werden mit 12% besteuert (Gewinnsteuer) bis 100.000 EUR Umsatz, bei Überschreitung der Grenze wird eine Steuer von 18% erhoben.- • Si applica IVA sopra i 40.000 EUR (300.000 kuna circa) di fatturato dell’anno precedente.
- • Abkommen über Dividenden oder besondere Anpassungen: Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Kroatien und Italien oder anderen EU-Ländern und Nicht-EU-Ländern unterzeichnet.- • Moderno sistema tributario.
- • Steueranreize für Kleinstunternehmer.
- • Niedrigere Energiekosten.
- • Freizonen/Freizonen ohne Zölle und Vergünstigungen.
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